Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 08/2019

1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für unseren Auftraggeber bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dem Dritten ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von uns, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich niedriger liegt als die im Erfolgsfalle zu zahlende Provision.

 

2. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir jedoch nicht. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.‍

 

3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.

 

4. Die Provision für den Nachweis und die Vermittlung von Kaufobjekten beträgt 6,00 % zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer bzw. 7,14 % inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer vom Kaufpreis, wenn es in dem umseitigen Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben worden ist.

Die Provision wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Erfolgt der Abschluss ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des Provisionsanspruchs zu erteilen.

Auf unser erstes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.

 

5. Die Provision für den Nachweis und die Vermittlung von Übertragungen von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten des Vertragswertes beträgt 6 % und ist vom Kunden an uns zu zahlen. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Wert des Kaufobjektes.

 

6. Die Provision bei Vermietung und Verpachtung beträgt 3 Nettomonatsmieten (Kaltmiete, ohne Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer). Bei Vereinbarung von Optionen und Vormietrechten, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist, erhöht sich die Provision um eine weitere Nettomonatsmiete (Kaltmiete, ohne Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer).

Für die Ermittlung der Provisionshöhe gemäß vorstehender Bestimmung wird als Nettokaltmiete die Durchschnittsmiete (Kaltmiete, ohne Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer) über die Gesamtlaufzeit des Mietvertrages bzw. des Optionszeitraums zugrunde gelegt. Zeiten, während derer keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, bleiben unberücksichtigt.

 

7. Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

 

8. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, es sei denn, dass es sich dabei um wesentlich andere Bedingungen als die vorgesehenen handelt. Der Provisionsanspruch entsteht, falls ein Kauf des Objektes beabsichtigt war, auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.

Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, falls er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

 

9. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem mit uns bestehenden Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

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